UNSERE 2G+ REGELN ab Januar 2022
* Als Testnachweis gilt ein PCR-Test, der höchstens 48 Stunden alt ist oder ein tagesaktueller Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Es ist möglich den Schnelltest vor Ort unter Aufsicht selbst vorzunehmen.
- Behandlung nur mit Termin
- Geboosterte Personen ohne Testnachweis
- Geimpfte und genesene Personen ab 16 Jahren mit tagesaktuellem Testnachweis *
- Kinder bis 16 Jahre mit tagesaktuellem Testnachweis *
- Alle müssen eine FFP2 Maske tragen
- Die Kontaktdaten der Kunden müssen erfasst werden
* Als Testnachweis gilt ein PCR-Test, der höchstens 48 Stunden alt ist oder ein tagesaktueller Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Es ist möglich den Schnelltest vor Ort unter Aufsicht selbst vorzunehmen.